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TVC Mitgliedschaft – Verein & Abteilungen (Auszug gemäß der Vereinssatzung)
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag des Eingangs des schriftlichen Aufnahmeantrags auf der Geschäftsstelle unter Berücksichtigung des eingetragenen Datums auf dem Aufnahmeschein. Der Eintritt ist wirksam, wenn er nicht innerhalb eines Monats durch das Präsidium schriftlich abgelehnt wird. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung. Minderjährige bedürfen zum Eintritt der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Die Mitgliedschaft endet durch:
1. Austritt: Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Präsidium (Zugang auf der Geschäftsstelle) des Vereins. Bei Minderjährigen gelten § 6, Satz 4 entsprechend. Die Kündigung kann monatlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Das Präsidium kann Ausnahmen zulassen. Zudem kann, bei Inanspruchnahme von verschiedenen Sportangeboten mit Zusatzbeiträgen, das Zusatzangebot mit der Vereinsmitgliedschaft gekündigt werden.
2. Streichung aus der Mitgliederliste: Ein Mitglied kann durch Beschluss des Präsidiums von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Beiträgen gemäß dieser Satzung in Verzug ist.
3. Ausschluss: Das Präsidium kann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschließen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere jeder erhebliche Verstoß gegen Belange des Vereins, gegen die Satzung oder eine Ordnung des Vereins oder eines Verbandes, die für das Mitglied verbindlich ist, sowie unehrenhaftes Verhalten. Gegen den Ausschluss kann binnen 4 Wochen Berufung eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet der Ehrenrat. Bis zur Entscheidung ruhen die Rechte des Mitglieds. Mitglieder können bei Verstoß und Missachtung der Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes ausgeschlossen werden. Dazu gehört u.a. auch die Verletzung des Ehrenkodex des Vereins im Umgang und bei der Betreuung der minderjährigen Mitglieder des Vereins und bei Verfehlungen eines Mitglieds gegenüber minderjährigen Mitgliedern des Vereins, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen. Dies gilt auch, wenn das Mitglied außerhalb des Vereins wegen eines einschlägigen Delikts belangt wurde.
4. Ein Austritt, eine Streichung von der Mitgliederliste sowie ein Ausschluss berühren nicht die Pflicht zur Zahlung fälliger Beiträge und zur Erfüllung sonstiger, bereits entstandener, satzungsgemäßer Verpflichtungen.
Mitgliedsbeiträge: Es gelten die umseitig abgedruckten Mitgliedsbeiträge.
1. Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie sind jeweils spätestens am 1. Februar eines jeden Jahres bzw. mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Darüber hinaus können Mitgliedsbeiträge anteilig jeweils zum 1. eines Monats bzw. mit Beginn der Mitgliedschaft beglichen werden. Die Mitgliedsbeiträge und Abteilungsbeiträge sind per SEPA Lastschriftmandat zu entrichten. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein laufend Änderungen der Kontonummer, den Wechsel des Bankinstituts, sowie die Änderung der persönlichen Anschrift mitzuteilen.
2. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (z.B. bei Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen. Wenn der Jahresbeitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der ausstehende Jahresbeitrag ist dann bis zu seinem Eingang gemäß § 288 Abs. 1 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
3. Im Übrigen ist der Verein berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
4. Beiträge, zu denen die Mitglieder nach dieser Satzung zur Zahlung gegenüber dem Verein verpflichtet sind, werden auch nicht anteilig erstattet, wenn ein Mitglied vorzeitig aus dem Verein gleich aus welchem Grund ausscheidet.
5. Bescheinigungen für den ermäßigten Beitragssatz im Verein müssen bis zum 30.11. eines jeden Jahres unaufgefordert auf der Geschäftsstelle eingehen. Andernfalls können Sie für das kommende Jahr nicht berücksichtigt werden.
Die Mitglieder des Vereins haben folgende Rechte und Pflichten:
1. Rechte:
a) Wahl-, Stimm-, und Antragsrecht haben die ordentlichen Mitglieder. Minderjährige Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können diese Rechte ebenfalls uneingeschränkt im Verein und in den Abteilungen ausüben. Dies gilt auch für Wahrnehmung der Rechte in der Vertreterversammlung. Die Regelungen in der Jugendordnung des Vereins bleiben hiervon unberührt.
b) Benutzung der Sportanlagen und ihrer Einrichtungen und der dem Verein sonst zur Verfügung stehenden Einrichtungen innerhalb der bestehenden Ordnungen des Vereins, seiner Abteilungen sowie der Bedingungen und Ordnungen der Betreiber, die dem Verein Einrichtungen zur Verfügung stellen.
c) Teilnahme an Vereinsveranstaltungen, insbesondere auch als Mitglied an der Vertreterversammlung ohne Stimmrecht.
2. Pflichten:
a) Anerkennung und Beachtung der Satzungsbestimmungen, Ordnungen und Entscheidungen des Vereins sowie die Unterwerfung unter die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und seiner Fachverbände.
b) Haftung gegenüber dem Verein bei Verstößen gegen die Vereinssatzung und die geltenden Ordnungen.
c) Befolgung der Weisungen von Aufsichtspersonen.
d) Tragen einer Sportbekleidung in den vom Verein bzw. seinen Abteilungen vorgegebenen Ausführungen (Farben, Aufdrucke und Aufschriften) bei Wettkämpfen.
e) Die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was Ansehen und Zweck des Vereins schädigt.
3. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gelten die in der Jugendordnung festgelegten Rechte und Pflichten.
Allgemeine Bedingungen: Eine Teilnahme an den Angeboten ist ausschließlich TVC-Mitgliedern vorbehalten. Die Kurse finden nur in der Schulzeit statt.
Beitragszahlung FamilienCard: Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt keine Rückerstattung des mit der FamilienCard bezahlten Beitrags.
Kinder ab 18 Jahren: Kinder ab 18 Jahren werden automatisch in den Erwachsenentarif umgestellt, sollte keine Bescheinigung für einen ermäßigten Tarif vorliegen.
Reha-Sport: Der Vertrag wird auf freiwilliger Basis geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die Länge der gültigen Verordnung (Formular Antrag auf Kostenübernahme Nr. 56). Nach Ablauf der gültigen Reha-Sport-Verordnung endet dieser Vertrag automatisch. Weiterführend endet der Vertrag ebenfalls automatisch bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme am Reha-Sport. Darüber hinaus kann der Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Bei vorübergehender Sportuntauglichkeit kann der Vertrag nicht bis zur Wiederherstellung der Sporttauglichkeit stillgelegt werden.
Allgemeine Bedingungen: Der Nutzungsvertrag wird auf die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechte und Pflichten des Nutzers: Der Nutzer ist berechtigt, innerhalb der Vertragsdauer sämtliche Einrichtungen und Angebote des Bewegungszentrums im Umfang des jeweiligen Nutzungsentgelts zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind zusätzliche Angebote für die ein separates Entgelt erhoben wird. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Start-Up Paket: Das Start-Up Paket ist eine einmalige Gebühr und beinhaltet das Aufnahmeverfahren, einen vor Trainingsbeginn durchgeführten Eingangs-Check sowie die Erstellung eines individuellen Trainingsplans. Bei Wiedereintritt innerhalb eines Jahres wird diese Gebühr erlassen. In diesem Fall wird jedoch empfohlen den gebührenpflichtigen Eingangs-Check im Rahmen der Überarbeitung des Trainingsplanes zu wiederholen.
Mitgliedsbeitrag: Es gelten die umseitig aufgeführten Tarife. Im Falle einer unvorhersehbaren Steigerung der Betriebskosten behält sich der Verein das Recht vor die Beiträge in angemessener Höhe anzupassen. Eine Erhöhung wird vom Präsidium beschlossen und vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist gemäß dem Transparenzgebot nach § 307 Absatz 1 Satz 2 bekanntgegeben.
Sondertarife:
Beitragsermäßigung: Der ermäßigte Tarif (Standard ermäßigt und dessen ausgewiesene Gültigkeit) gilt für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose sowie Schwerbehinderte (ab 50%) nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Weitere Ermäßigungen für Personengruppen oder Organisationen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung. Im Falle einer Beendigung dieses zusätzlichen Vertragsverhältnisses entfällt die vereinbarte Ermäßigung, der abgeschlossene Vertrag mit dem einzelnen Mitglied behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit. Liegt der entsprechende Nachweis nicht innerhalb einer Woche vor, wird die Ermäßigung automatisch gestrichen.
Frühtarif: Beim Abschluss eines Vertrages mit Frühtarif ist eine Nutzung des Bewegungszentrums von Montag bis Freitag ausschließlich bis 16.00 Uhr möglich. Am Wochenende und feiertags ist eine Nutzung zu den Öffnungszeiten des Bewegungszentrums möglich.
Reha-Sportler: Der Vertrag wird auf freiwilliger Basis geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die Länge der gültigen Verordnung (Formular Antrag auf Kostenübernahme Nr. 56). Nach Ablauf der gültigen Reha-Sport-Verordnung endet dieser Vertrag automatisch. Weiterführend endet der Vertrag ebenfalls automatisch bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme am Reha-Sport. Darüber hinaus kann der Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Bei vorübergehender Sportuntauglichkeit kann der Vertrag nicht bis zur Wiederherstellung der Sporttauglichkeit stillgelegt werden.
Zahlungsweise: Die Tarife sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung der Tarife erfolgt monatlich. Die Tarife werden monatlich gemäß dem SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Rücklastschrift oder nicht ausreichend gedecktem Konto eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Zahlungserinnerung Ihrem Konto belastet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, bei einem Beitragsrückstand von zwei Monaten, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgelts inklusive anfallender Gebühren und Verzugszinsen von der Nutzung des Bewegungszentrums auszuschließen. Diese entspricht gemäß der Beitragstabelle einem Trainingsmonat in der jeweiligen Tarifgruppe.
Eine Zahlung ist ausschließlich per SEPA-Lastschrift möglich.
Nutzungsausfall: Bei vorübergehender Sportuntauglichkeit kann der Vertrag bei gegenseitiger Leistungsfreiheit bis zur Wiederherstellung der Sporttauglichkeit stillgelegt werden. Bei Inanspruchnahme der Ruhezeit ist ein ärztliches Attest in Textform vorzulegen, ohne Attest kann kein Ruhen des Vertrages beansprucht werden.
Wird es dem Verein aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz und Ersatzstunden.
Kinder im BZ: Aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen können Kinder unter 12 Jahren nicht zum Training mitgebracht werden.
Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. im Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Umfangs des Nutzungsangebotes bleiben vorbehalten, sofern diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Bewegungszentrums für den Nutzer zumutbar sind.
Benutzungsregelung & Hausordnung: Durch seine Unterschrift erkennt der Nutzer die Vertragsbedingungen an. Ferner bestätigt er durch seine Unterschrift, dass er die im Bewegungszentrum ausgehängte Hausordnung zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Verein das Recht der fristlosen Kündigung sowie eines umgehenden Hausverbots vor.
Haftung: Der Verein schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Vereins oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Vereins oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
Allgemeine Bedingungen: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Beitritt ist jederzeit möglich. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kursgebühren: Es gelten die umseitig aufgeführten Kursgebühren. Bei Absage durch den Teilnehmer nach Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Eine Stornierung ist bis einschließlich der ersten Kursstunde möglich – es fällt dann eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an.
Zahlungsweise: Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt monatlich per SEPA-Lastschrift (nicht in der sportfreien Zeit - siehe August). Bitte beachten Sie, dass im Falle von Rücklastschrift oder nicht ausreichend gedecktem Konto eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Zahlungserinnerung Ihrem Konto belastet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, bei einem Beitragsrückstand von zwei Monaten, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgelts inklusive anfallender Gebühren und Verzugszinsen von der Nutzung des Kursangebotes auszuschließen.
Stundenausfall: Wird es aus nicht vertretbaren Gründen (höhere Gewalt), vorübergehend unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Mindestteilnehmerzahl: Alle Sportkurse finden erst ab einer Teilnehmerzahl von acht angemeldeten Personen statt. Aus Qualitätsgründen ist auch die maximale Teilnehmerzahl der jeweiligen Kurse begrenzt. Sollte ein Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht stattfinden, erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Allgemeine Bedingungen: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Beitritt ist jederzeit möglich. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechte und Pflichten des Nutzers: Der Nutzer ist berechtigt, innerhalb der Vertragsdauer an den Angeboten des TVC-Pfeffer-Clubs teilzunehmen. Die Angebote können dem ausgehändigten Übungsplan entnommen werden. Da der Verein stets ein aktuelles und zeitgemäßes Angebot anbietet, können die Übungszeiten variieren. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Der Nutzer bestätigt durch seine Unterschrift seine Sportgesundheit (im Zweifel vorherige ärztliche Untersuchung). Er verpflichtet sich ebenfalls, die Einrichtungen des Vereins pfleglich zu behandeln.
Zahlungsweise: Die Zahlung erfolgt bei Jahreszahlern am 01.04. eines jeden Jahres per SEPA-Lastschrift. Bei vierteljährlicher Abbuchung wird der Tarif am 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10. abgebucht. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Rücklastschrift oder nicht ausreichend gedecktem Konto eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Zahlungserinnerung Ihrem Konto belastet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgelts inklusive anfallender Gebühren und Verzugszinsen von der Nutzung des Kursangebots auszuschließen. Bei Mitgliedern im Verein ist eine Zahlung ausschließlich per SEPA-Lastschrift möglich.
Zusätzlich ist es finanzschwachen Personen (bis zu fünf) möglich einen Antrag auf Ermäßigung bei vertretungsberechtigten Personen des Pfeffer-Clubs zu stellen. Dieser gilt jeweils für ein Jahr.
Nutzungsausfall: Ist es dem Verein aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich die vertraglichen Pflichten zu erfüllen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Haftung: Eine Haftung wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
Allgemeine Bedingungen: In den Gruppen unter drei Jahren endet der Vertrag, ohne das es einer schriftlichen Kündigung bedarf, zwei Monate nach Erreichen des dritten Lebensjahres des Kindes automatisch. Sollten sie eine Platzzusage in unserem Kindergarten erhalten, dann endet der Vertrag zum 31. August des Kita-Jahres. In der altersgemischten und den Gruppen über drei Jahren endet der Vertrag automatisch im Jahr des Schuleintritts des Kindes zum 31. August, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. In begründeten Fällen kann einem Verlängerungsantrag zugestimmt werden. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung zum 31. Juli eines jeden Jahres ist ausgeschlossen.
Die Aufnahme und Betreuung der Kinder ist nur für Kinder mit Wohnort in Stuttgart vorgesehen.
Tarife: Es gelten die umseitig aufgeführten Tarife. Die Tarife sind eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und daher auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu zahlen. Im August ist sportfreie Zeit. Eine Änderung der Tarife bleibt dem Träger vorbehalten, Erhöhungen der städtischen Beiträge werden automatisch übernommen und vier Wochen vorab schriftlich mitgeteilt. Sollte eine Erhöhung der Tarife aus anderen Gründen notwendig werden, wird Ihnen dies zwei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Die Zahlung des Beitrages TVC-Kindersportschule move steht nicht für eine Teilnahme an den Angeboten der Kindersportschule move, sondern ausschließlich für die Sportstunden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit der Sportkindertagesstätten.
Sondertarife: Bonuscard Inhaber erhalten eine deutliche Ermäßigung beim Essensgeld und in der Einrichtung. Wenn Sie eine Stuttgarter Bonuscard haben, ist diese bei der Anmeldung und zu jedem Jahresbeginn unaufgefordert vorzulegen, andernfalls wird der Beitrag gemäß der Zuordnung eingezogen.
Zahlungsweise: Die Tarife sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich per SEPA-Lastschrift. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Rücklastschrift oder nicht ausreichend gedecktem Konto eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Zahlungserinnerung Ihrem Konto belastet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, bei einem Beitragsrückstand von zwei Monaten, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgelts inklusive anfallender Gebühren und Verzugszinsen von der Nutzung der Sportkindertagesstätten auszuschließen und zu kündigen.
Das Aufnahmeheft und die darin enthaltenen Regelungen haben die Personensorgeberechtigten erhalten und zur Kenntnis genommen. Zukünftige allgemeine Vertragsänderungen bleiben dem Träger vorbehalten und sind auf bestehende Verträge anwendbar.
Allgemeine Bedingungen: Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der Beitritt ist jederzeit möglich. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
move H2O: Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Beitritt ist immer zum Schulhalbjahres-Beginn möglich. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum 28./29.02. und 31.08. eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechte und Pflichten: Das Mitglied der Kindersportschule ist berechtigt, innerhalb der Vertragsdauer sämtliche Einrichtungen der Kindersportschule gemäß dem Lehrplan zu benutzen und zwar im Umfang des jeweiligen gewählten Beitrags. Die Rechte des Teilnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Der Erziehungsberechtigte bestätigt durch seine Unterschrift die Sportgesundheit des teilnehmenden Kindes. Es wird empfohlen, das Kind vorher einer eingehenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, einen Kurswechsel der Vereinsverwaltung schriftlich per Mail zu melden, da sich durch einen Wechsel Veränderungen des Beitragssatzes ergeben können. Sollte ein Wechsel nicht angegeben werden, hat der Verein das Recht, rückwirkend eventuell höher anfallende Gebühren geltend zu machen.
Beiträge: Es gelten die umseitig aufgeführten Beiträge.
Zahlungsweise: Die Zahlung des Tarifs erfolgt monatlich (auch in der sportfreien Zeit bspw. August) per SEPA-Lastschrift. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Rücklastschrift oder nicht ausreichend gedecktem Konto eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Zahlungserinnerung Ihrem Konto belastet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, bei einem Beitragsrückstand von zwei Monaten, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgelts inklusive anfallender Gebühren und Verzugszinsen von der Nutzung des Kursangebots auszuschließen.
Stundenausfall: Wird es der Kindersportschule aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), vorübergehend oder auf Dauer unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Die Kurse der move H2O dauern sechs Monate an. In den Ferien haben wir keine Möglichkeit Nachholtermine anzusetzen. Aus diesem Grund wird ab dem dritten Kursausfall innerhalb einer Kursperiode der move H2O jede weitere Einheit anteilig zurückerstattet.
Stunden/Lehrplan: Die Stundenzeiten liegen aus oder sind per Aushang und auf der Homepage bekannt gegeben. Änderungen der Stundenzeiten bleiben der Kindersportschule vorbehalten. Da während der Sommerferien neue Stundenpläne ausgegeben werden, bitten wir Sie uns spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien eine Rückmeldung zu geben, in welches Angebot Ihr Kind gehen möchte. Für die Kurse der move H2O werden die Kinder von den Sportfachkräften in die Kurse des darauffolgenden Halbjahrs eingeteilt.
Bei Reduzierung oder Aufstockung der wöchentlichen move-Stunden ist eine Mail oder ein Schreiben der Mitglieder bzw. Eltern ausreichend, sodass wir hier etwas zur Dokumentation vorliegen haben – ein Anruf genügt nicht. Die Änderung sollte monatlich erfolgen können.
Haftung: Eine Haftung wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
Flexi-Tarif: Kinder können aus dem jeweils aktuellen Stundenplan die für das Kind (je nach Alter) in Frage kommende(n) Stunde(n) auswählen. Diese Anmeldung kann wöchentlich vorgenommen werden. Hierfür sind in jedem Kurs drei Plätze für „FlexiKids“ reserviert.
Allgemeine Bedingungen: Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der Beitritt ist jederzeit möglich. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechte und Pflichten: Das Mitglied der Fußball-Academy ist berechtigt, innerhalb der Vertragsdauer sämtliche Einrichtungen der Academy gemäß dem Lehrplan zu benutzen und zwar im Umfang des jeweiligen gewählten Beitrags. Die Rechte des Teilnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Der Erziehungsberechtigte bestätigt durch seine Unterschrift die Sportgesundheit des teilnehmenden Kindes. Es wird empfohlen, das Kind vorher einer eingehenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, einen Kurswechsel der Vereinsverwaltung schriftlich per Mail zu melden, da sich durch einen Wechsel Veränderungen des Beitragssatzes ergeben können. Sollte ein Wechsel nicht angegeben werden, hat der Verein das Recht, rückwirkend eventuell höher anfallende Gebühren geltend zu machen.
Beiträge: Es gelten die umseitig aufgeführten Beiträge.
Zahlungsweise: Die Zahlung des Tarifs erfolgt monatlich (auch in der sportfreien Zeit bspw. August) per SEPA-Lastschrift. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Rücklastschrift oder nicht ausreichend gedecktem Konto eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Zahlungserinnerung Ihrem Konto belastet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, bei einem Beitragsrückstand von zwei Monaten, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgelts inklusive anfallender Gebühren und Verzugszinsen von der Nutzung des Kursangebots auszuschließen.
Stundenausfall: Wird es der Academy aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), vorübergehend oder auf Dauer unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Stunden/Lehrplan: Die Stundenzeiten liegen aus oder sind per Aushang und auf der Homepage bekannt gegeben.
Haftung: Eine Haftung wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.