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Allgemeine Vertragsbedingungen

I. Leistungen des Studios

1. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Freizeitanlage berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis (und wenn vorgesehen, die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis), sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten des Clubs gemäß der Hausordnung.

Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders mit Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) angeboten.

2. Check-in / Datenschutz: Das Mitglied hat sich an die bei Vertragsschluss ausgehändigte und aushängende Hausordnung zu halten. Jedes Mitglied hat sich ordnungsgemäß bevor mit dem Training oder einem Kurs begonnen wird anzumelden. Das Mitglied bestätigt ferner eine Check-in /Check-out QR-Code erhalten zu haben. Dieser Code ist nur mit Genehmigung des Clubs übertragbar. Der Verlust des QR-Codes ist unverzüglich beim Betreiber anzuzeigen.
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir nur zum Zweck dieser Vereinbarung und Ihres Trainings. Wir versichern,
dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden. Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichen Umfang speichert.

3. Betriebsurlaub: Das Center hat zwischen Weihnachten und Neujahr verkürzte Öffnungszeiten.


II. Entgelt

Der wöchentliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen wöchentlichen Zeitraums fällig. Der anfängliche wöchentliche Grundbeitrag wird jeweils zum ersten eines Quartals um 0,19 Cent erhöht.

Die Trainer- & Betreuungspauschale ist sofort nach Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung und dann alle sechs Monate fällig. Bei schuldhafter nicht termingerechter Bezahlung von sechs Wochenbeiträgen (bzw. wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitgliedes nicht durchführbar ist) können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unberührt. Beiträge, Einkäufe in der Freizeitanlage, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden.


III. Kündigung

1. Kündigungsfristen: Es sind 12 und 24 Monats-Verträge möglich. Bei Nichtkündigung bis 4 Wochen vor Vertragsende verlängert sich das Vertragsende um die jeweils 12 Monate. Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Zeit schriftlich erfolgen und dem Studio zugegangen sein.

2. Eine Nichtnutzung der Freizeitanlage durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung, Kündigung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.


IV. Sonstiges

Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung nebst Anlage 1 und Anlage 2 erhalten zu haben. Mündlichen Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollte eine dieser Klauseln unwirksam sein, so treten an Stelle dieser die gesetzlich gültigen Normen. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung an.


HAUSORDNUNG
1. Trainings-, und Kursfläche nur mit sauberen, separat mitzubringenden Sportschuhen betreten
2. Aus hygienischen Gründen nicht mit freiem Oberkörper oder barfuß trainieren
3. Der Hygiene wegen, Handtücher auf die Geräte bzw. Kopf- und Sitzflächen legen
4. Nach Benutzung der Ausdauergeräte diese mit einem zur Verfügung gestellten Desinfektionsreiniger reinigen
5. Nach Benutzung des Hydrojet ist dieser mit einem zur Verfügung gestellten Desinfektionsreiniger zu reinigen
6. Kurzhanteln, Gewichtsscheiben, usw. nach Benutzung wieder aufräumen
7. Duschbereich nur (barfuß oder) mit Badeschuhen betreten
8. Rauchen ist in der gesamten Freizeitanlage nicht gestattet
9. Mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht gestattet. Das Fitnessstudio stellt die Möglichkeit des Erwerbs von (Speisen) und Getränken innerhalb der Anlage zu angemessenen Preisen.
10. Stehen den Mitgliedern einzelne Trainingsgeräte einmal nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung, so regelt die Studioaufsicht Dauer und Reihenfolge der Benutzung.