
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen Vitalis Fitness Babenhausen OHG und den Mitgliedern.
2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche im Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts zu nutzen.
(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Training auch ohne Beisein des Erziehungsberechtigten gestattet.
(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff. 3 (1))nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Vitalis Fitness OHG bleibt davon unberührt.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten, wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.
3. Nutzung der Einrichtung
(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zutrittsmedium. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung dessen. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.
(3) Im Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Vitalis Fitness OHG ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.
(4) Nur während der Trainingszeit im Studio ist das Mitglied berechtigt, die Parkplätze der Vitalis Fitness OHG zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt.
4. Mitgliedsbeiträge
(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden wöchentlich im Voraus am Montag für die jeweilige Kalenderwoche zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsende fällig.
(2) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zutrittsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 19,00 € an. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(3) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.
(4) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist. Anschrift- und Kontoänderungen sind dem Club unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Rücklastschriften erhebt der Club Bank-, Rücklastschrift- und Mahngebühren.
(5) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht der Vitalis Fitness OHG das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist.
5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung
(1) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Laufzeit des ausgewählten Tarifs, maximal um 12 Monate, wenn er nicht vom Mitglied oder Vitalis Fitness OHG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.
(2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Jede Kündigung ist schriftlich per Brief an die Vitalis Fitness OHG, Krumbacher Str. 24, 87727 Babenhausen oder per Email unter info@fitness-babenhausen.de zu erklären.
6. Konsumverbote; verbotene Gegenstände
Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet, nachzuweisen, dass Vitalis Fitness OHG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Vitalis Fitness OHG bleibt davon unberührt
7. Haftung
Die Vitalis Fitness OHG haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vitalis Fitness OHG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Vitalis Fitness OHG zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Vitalis Fitnessstudio zu bringen; von Seiten der Vitalis Fitness OHG werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Vitalis Fitness zur Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von Vitalis Fitness in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
8. Datenschutz
Vitalis Fitness erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio sind Videokameras angebracht, Aufnahmen werden jedoch nicht gemacht und nicht gespeichert. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.
9. Parkplatznutzung
Vitalis Fitness OHG stellt allen Mitgliedern kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung ist auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt und nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. Vitalis Fitness OHG behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Bei dauerhaftem Wegfall der Parkmöglichkeiten besteht kein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.
10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die Vitalis Fitness OHG das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit gegeben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied ist die Vitalis Fitness OHG berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Vitalis Fitness OHG aufrechnen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen Vitalis Fitness Babenhausen OHG und den Mitgliedern.
2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche im Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts zu nutzen.
(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Training auch ohne Beisein des Erziehungsberechtigten gestattet.
(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff. 3 (1))nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Vitalis Fitness OHG bleibt davon unberührt.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten, wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.
3. Nutzung der Einrichtung
(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zutrittsmedium. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung dessen. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.
(3) Im Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Vitalis Fitness OHG ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.
(4) Nur während der Trainingszeit im Studio ist das Mitglied berechtigt, die Parkplätze der Vitalis Fitness OHG zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt.
4. Mitgliedsbeiträge
(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden wöchentlich im Voraus am Montag für die jeweilige Kalenderwoche zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsende fällig.
(2) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zutrittsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 19,00 € an. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(3) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.
(4) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist. Anschrift- und Kontoänderungen sind dem Club unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Rücklastschriften erhebt der Club Bank-, Rücklastschrift- und Mahngebühren.
(5) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht der Vitalis Fitness OHG das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist.
5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung
(1) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Laufzeit des ausgewählten Tarifs, maximal um 12 Monate, wenn er nicht vom Mitglied oder Vitalis Fitness OHG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.
(2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Jede Kündigung ist schriftlich per Brief an die Vitalis Fitness OHG, Krumbacher Str. 24, 87727 Babenhausen oder per Email unter info@fitness-babenhausen.de zu erklären.
6. Konsumverbote; verbotene Gegenstände
Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet, nachzuweisen, dass Vitalis Fitness OHG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Vitalis Fitness OHG bleibt davon unberührt
7. Haftung
Die Vitalis Fitness OHG haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vitalis Fitness OHG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Vitalis Fitness OHG zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Vitalis Fitnessstudio zu bringen; von Seiten der Vitalis Fitness OHG werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Vitalis Fitness zur Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von Vitalis Fitness in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
8. Datenschutz
Vitalis Fitness erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio sind Videokameras angebracht, Aufnahmen werden jedoch nicht gemacht und nicht gespeichert. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.
9. Parkplatznutzung
Vitalis Fitness OHG stellt allen Mitgliedern kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung ist auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt und nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. Vitalis Fitness OHG behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Bei dauerhaftem Wegfall der Parkmöglichkeiten besteht kein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.
10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die Vitalis Fitness OHG das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit gegeben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied ist die Vitalis Fitness OHG berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Vitalis Fitness OHG aufrechnen.