
Allgemeine Geschäftsbedingungen Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Für die zwischen der Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub und dem Mitglied abgeschlossene Trainingsvereinbahrung sowie sämtliche weiteren Verträge, Abos, Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen gelten, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragsgegenstand/Gebrauchsüberlassung
2.1 Zur Inanspruchnahme der Einrichtungen und Leistungen von Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub ist berechtigt, wer eine gültigen Vertrag (Trainingsvereinbarung) besitzt oder ein Abo (z.B. Individual-Personaltraining) bezahlt hat. Das Mitglied ist ohne Zustimmung von Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub nicht berechtigt, den Vertrag oder das Abo und/oder einzelne Ansprüche hieraus auf einen Dritten zu übertragen.
2.2 Der Leistungsumfang der Trainingsvereinbarung auf Vibrationsplatten oder an den Fitnessgeräten beträgt beliebig viele Trainingseinheiten. Ein Personaltrainer betreut 1 - 2 auf Vibrationsplatten oder an EMS Geräten trainierende - Mitglieder.
2.3 Zu Beginn wird dem Kunden anhand seiner Leistungsdaten und Ziele ein Trainingsplan erstellt. In der Regel wird dieser - nach Absprache mit dem Trainingspersonal - alle acht Wochen dem Leistungsniveau des Mitglieds angepasst - Voraussetzung ist die Einhaltung regelmäßiger Trainingseinheiten.
2.4 Alle drei Monate kann vom Mitglied eine Nachgespräch mit dem Trainer in Anspruch genommen werden - Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung regelmäßiger Trainingseinheiten.
2.5 Das Mitglied bestätigt, dass es auf etwaige gesundheitliche Kontraindikationen sowie auf eine anzuratende Konsultation des Hausarztes vor Trainingsaufnahme wegen eventuellen gesundheitlichen Einschränkungen ausdrücklich hingewiesen worden ist. Der Kunde versichert, dass dem Vibrationstraining/EMStraining oder Kraft- und Herz-Kreislauf Training keine medizinischen Gründe entgegen stehen.
2.6 Aus begründetem und unvermeidlichem Anlass, wie Reparatur und allgemein Instandsetzungsarbeiten etc, behält sich Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub die vorübergehende Änderung der Öffnungszeiten oder - soweit unerlässlich - eine vorübergehende Schließung oder Teilschließung seiner Einrichtung vor, ohne dass ein Anspruch auf Herabsetzung der Mitgliedsgebühren besteht.
2.7 Aus Haftungsgründen ist der Aufenthalt von Kindern unter 16 Jahren in unseren Räumlichkeiten nicht gestattet. Selbst unter Aufsicht der Eltern ist keine abweichende Regelung möglich. Das Mitglied hat darauf zu achten, dass mitgebrachte Kinder nicht den Geräte-, Umkleidebereich betreten. Eltern haften für die Unfälle ihrer Kinder, soweit nicht bei Sachschäden grobe Fahrlässigkeit seitens Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorliegt.
3. Beitragszahlung/Abbuchung/Aboverkauf
3.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum dritten des Monats vorab fällig. Kommt das Mitglied schuldhaft mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird, wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen ist, der gesamt Restbetrag sofort fällig. Verzug tritt ohne Mahnung nach Rücklastschrift der Bank ein. Für jede Mahnung werden 5€ Mahngebühren erhoben sowie die entstandenen Bankgebühren (z.B. bei Rücklastschriften), es sei denn, das Mitglied weist nach, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
3.2 Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt für das Mitglied während der Vertragslaufzeit bestehen, auch wenn das Mitglied Leistungen von Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die es selbst zu vertreten hat. Bei nachgewiesener Krankheit ab 4 Wochen Dauer bei Vorlage eines ärztliches Attests, aus dem Beginn und voraussichtliches Ende der krankheitsbedingten Abwesenheit und Nutzungsunfähigkeit der Einrichtungen erkennbar sind und bei nachgewiesener Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft mit schriftlicher Vereinbarung für jeweils volle Kalendermonate als Ruhezeit gebührenfrei Stillgelegt bzw. ausgesetzt werden. Die Kündigungstermine und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
3.3 Die Mitgliedschaft kann in anderen Fällen mit schriftlicher Vereinbahrung für jeweils einen vollen Kalendermonat pro Kalenderjahr als Ruhezeit stillgelegt bzw. ausgesetzt werden - Sleeper-Funktion. Die Vertragslaufzeit verlängert sich hierdurch um die ausgesetzte Ruhezeit. Eine „Stilllegung“ des Vertrages bis zum Auslaufen des Vertrages ist nicht möglich, selbst unter der Nichtbenutzung /Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub Räumlichkeiten.
3.4 Versäumte oder nicht genutzte Abo-Trainingseinheiten (10er, 20er usw. Karten) können nicht rückerstattet werden, sind jedoch nach vorheriger Absprache und entsprechender Genehmigung übertragbar.
4. Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9-13 und 16 – 20.30 Uhr
Samstag/Sonntag von 10.00 – 13.00 Uhr
Nach Vereinbarung
Änderungen vorbehalten.
Body InVest Schloss Auel kann täglich für ein paar Stunden zwischen 13.00 und 16:00 geschlossen werden.
5. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechterhaltung gegen die aus diesem Vertrag folgenden Zahlungsansprüche an Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Mitglieds wird ausgeschlossen.
6. Kündigung
In Ergänzung zur Trainingsvereinbarung gilt für die Kündigung folgendes: Eine außerordentliche Kündigung wegen Umzug, der die Entfernung zu Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub um über 20 Km vergrößert, kann nur durch eine Bestätigung - im Original - des Meldeamts (KVR) akzeptiert werden.
7. Sachschäden/Diebstahl/Haftung
8.1 Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub haftet nicht für Sachschäden (u.a. auch Verschmutzung hinterlegter Sachen oder mitgebrachter Kleidung) oder den Verlust von Wertgegenständen und Geld, auch wenn diese im verschlossenen Spind hinterlegt oder zur Aufbewahrung abgegeben wurden, soweit nicht eine grob fahrlässige Pflichtverletzung der Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub oder eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter , Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorliegt. Dies gilt auch für Schäden und der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlung und/oder bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
8.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
8. Anschriftenänderung
Anschriftenänderungen und Kontoänderungen bei Bankeinzug sind Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied diese Mitteilung, so hat es Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub die daraus entstehenden Kosten (Einwohnermeldeamtsanfragen, Rücklastschriftgebühren, etc.) zu ersetzen.
9 Datenschutz
Das Mitglied ermächtig Body InVest - Schloss Auel, Fitnessclub die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen Daten zu speichern und für eigene, vertragsgerechte Werbezwecke zu verwenden. Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub beachtet die Vorschriften der Datenschutzgesetze.
10. Änderungen der AGB
Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub ist zu Änderungen der AGB berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn sie in ihrer geänderten Form wirksam in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie werden auch wirksam, wenn Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Für den Fall des Widerspruchs behält sich Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.
11. Nebenabreden, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist München. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder abgrenzbarer anderer Klauseln nicht. In einem derartigen Fall verpflichten dich die Parteien vielmehr, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzen, die dem Geist, wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Für die zwischen der Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub und dem Mitglied abgeschlossene Trainingsvereinbahrung sowie sämtliche weiteren Verträge, Abos, Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen gelten, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragsgegenstand/Gebrauchsüberlassung
2.1 Zur Inanspruchnahme der Einrichtungen und Leistungen von Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub ist berechtigt, wer eine gültigen Vertrag (Trainingsvereinbarung) besitzt oder ein Abo (z.B. Individual-Personaltraining) bezahlt hat. Das Mitglied ist ohne Zustimmung von Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub nicht berechtigt, den Vertrag oder das Abo und/oder einzelne Ansprüche hieraus auf einen Dritten zu übertragen.
2.2 Der Leistungsumfang der Trainingsvereinbarung auf Vibrationsplatten oder an den Fitnessgeräten beträgt beliebig viele Trainingseinheiten. Ein Personaltrainer betreut 1 - 2 auf Vibrationsplatten oder an EMS Geräten trainierende - Mitglieder.
2.3 Zu Beginn wird dem Kunden anhand seiner Leistungsdaten und Ziele ein Trainingsplan erstellt. In der Regel wird dieser - nach Absprache mit dem Trainingspersonal - alle acht Wochen dem Leistungsniveau des Mitglieds angepasst - Voraussetzung ist die Einhaltung regelmäßiger Trainingseinheiten.
2.4 Alle drei Monate kann vom Mitglied eine Nachgespräch mit dem Trainer in Anspruch genommen werden - Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung regelmäßiger Trainingseinheiten.
2.5 Das Mitglied bestätigt, dass es auf etwaige gesundheitliche Kontraindikationen sowie auf eine anzuratende Konsultation des Hausarztes vor Trainingsaufnahme wegen eventuellen gesundheitlichen Einschränkungen ausdrücklich hingewiesen worden ist. Der Kunde versichert, dass dem Vibrationstraining/EMStraining oder Kraft- und Herz-Kreislauf Training keine medizinischen Gründe entgegen stehen.
2.6 Aus begründetem und unvermeidlichem Anlass, wie Reparatur und allgemein Instandsetzungsarbeiten etc, behält sich Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub die vorübergehende Änderung der Öffnungszeiten oder - soweit unerlässlich - eine vorübergehende Schließung oder Teilschließung seiner Einrichtung vor, ohne dass ein Anspruch auf Herabsetzung der Mitgliedsgebühren besteht.
2.7 Aus Haftungsgründen ist der Aufenthalt von Kindern unter 16 Jahren in unseren Räumlichkeiten nicht gestattet. Selbst unter Aufsicht der Eltern ist keine abweichende Regelung möglich. Das Mitglied hat darauf zu achten, dass mitgebrachte Kinder nicht den Geräte-, Umkleidebereich betreten. Eltern haften für die Unfälle ihrer Kinder, soweit nicht bei Sachschäden grobe Fahrlässigkeit seitens Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorliegt.
3. Beitragszahlung/Abbuchung/Aboverkauf
3.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum dritten des Monats vorab fällig. Kommt das Mitglied schuldhaft mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird, wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen ist, der gesamt Restbetrag sofort fällig. Verzug tritt ohne Mahnung nach Rücklastschrift der Bank ein. Für jede Mahnung werden 5€ Mahngebühren erhoben sowie die entstandenen Bankgebühren (z.B. bei Rücklastschriften), es sei denn, das Mitglied weist nach, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
3.2 Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt für das Mitglied während der Vertragslaufzeit bestehen, auch wenn das Mitglied Leistungen von Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die es selbst zu vertreten hat. Bei nachgewiesener Krankheit ab 4 Wochen Dauer bei Vorlage eines ärztliches Attests, aus dem Beginn und voraussichtliches Ende der krankheitsbedingten Abwesenheit und Nutzungsunfähigkeit der Einrichtungen erkennbar sind und bei nachgewiesener Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft mit schriftlicher Vereinbarung für jeweils volle Kalendermonate als Ruhezeit gebührenfrei Stillgelegt bzw. ausgesetzt werden. Die Kündigungstermine und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
3.3 Die Mitgliedschaft kann in anderen Fällen mit schriftlicher Vereinbahrung für jeweils einen vollen Kalendermonat pro Kalenderjahr als Ruhezeit stillgelegt bzw. ausgesetzt werden - Sleeper-Funktion. Die Vertragslaufzeit verlängert sich hierdurch um die ausgesetzte Ruhezeit. Eine „Stilllegung“ des Vertrages bis zum Auslaufen des Vertrages ist nicht möglich, selbst unter der Nichtbenutzung /Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub Räumlichkeiten.
3.4 Versäumte oder nicht genutzte Abo-Trainingseinheiten (10er, 20er usw. Karten) können nicht rückerstattet werden, sind jedoch nach vorheriger Absprache und entsprechender Genehmigung übertragbar.
4. Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9-13 und 16 – 20.30 Uhr
Samstag/Sonntag von 10.00 – 13.00 Uhr
Nach Vereinbarung
Änderungen vorbehalten.
Body InVest Schloss Auel kann täglich für ein paar Stunden zwischen 13.00 und 16:00 geschlossen werden.
5. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechterhaltung gegen die aus diesem Vertrag folgenden Zahlungsansprüche an Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Mitglieds wird ausgeschlossen.
6. Kündigung
In Ergänzung zur Trainingsvereinbarung gilt für die Kündigung folgendes: Eine außerordentliche Kündigung wegen Umzug, der die Entfernung zu Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub um über 20 Km vergrößert, kann nur durch eine Bestätigung - im Original - des Meldeamts (KVR) akzeptiert werden.
7. Sachschäden/Diebstahl/Haftung
8.1 Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub haftet nicht für Sachschäden (u.a. auch Verschmutzung hinterlegter Sachen oder mitgebrachter Kleidung) oder den Verlust von Wertgegenständen und Geld, auch wenn diese im verschlossenen Spind hinterlegt oder zur Aufbewahrung abgegeben wurden, soweit nicht eine grob fahrlässige Pflichtverletzung der Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub oder eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter , Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorliegt. Dies gilt auch für Schäden und der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlung und/oder bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
8.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
8. Anschriftenänderung
Anschriftenänderungen und Kontoänderungen bei Bankeinzug sind Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied diese Mitteilung, so hat es Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub die daraus entstehenden Kosten (Einwohnermeldeamtsanfragen, Rücklastschriftgebühren, etc.) zu ersetzen.
9 Datenschutz
Das Mitglied ermächtig Body InVest - Schloss Auel, Fitnessclub die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen Daten zu speichern und für eigene, vertragsgerechte Werbezwecke zu verwenden. Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub beachtet die Vorschriften der Datenschutzgesetze.
10. Änderungen der AGB
Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub ist zu Änderungen der AGB berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn sie in ihrer geänderten Form wirksam in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie werden auch wirksam, wenn Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Für den Fall des Widerspruchs behält sich Body InVest - Schloss Auel Fitnessclub die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.
11. Nebenabreden, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist München. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder abgrenzbarer anderer Klauseln nicht. In einem derartigen Fall verpflichten dich die Parteien vielmehr, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzen, die dem Geist, wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.