Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Tagungsraum bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Tagungsräume aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung gestellt werden können, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch –soweit zumutbar- außerhalb des Hauses, Sorge zu tragen.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der vereinbarte oder betrieblich übliche Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten
Aufwendungen. Danach werden bei Stornierungen folgende Gebühren erhoben (gilt nicht für Messezeiträume):
garantierte Hotelzimmerbuchung
bis 18 Uhr am Anreisetag - keine Kosten
ab 18 Uhr am Anreisetag oder bei Nichtanreise - 80 % der vereinbarten Leistungen (Kreditkarte erforderlich)
definitive Hotelzimmerbuchung (Anreise bis 18 Uhr)
Es fallen keine Stornokosten an. Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, gebuchte Zimmer bei Nichtinanspruchnahme ab 18 Uhr weiter zu vermitteln.
nicht stornierbare Hotelzimmerbuchung
Eine Stornierung ist nicht möglich. Es fällt ab Buchungszeitpunkt der komplette vertraglich vereinbarte Zimmerpreis an (Kreditkarte erforderlich).
Arrangementbuchung
bis 40 Tage vor Ankunft - keine Kosten
39 bis 30 Tage vor Ankunft - 30 % der vereinbarten Leistungen
29 bis 14 Tage vor Ankunft - 60 % der vereinbarten Leistungen
13 bis 0 Tage vor Ankunft oder bei Nichtanreise - 80 % der vereinbarten Leistungen
Day Spa Buchung
bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin - keine Kosten
2 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Termin - 60 % der vereinbarten Leistungen
Bei Nichtabsage des vereinbarten Termins 100 % der vereinbarten Leistungen
Seminare / Tagungen mit Übernachtung
bis 40 Tage vor Beginn - keine Kosten
39 bis 30 Tage vor Beginn - 30 % der vereinbarten Leistungen
29 bis 14 Tage vor Beginn - 60 % der vereinbarten Leistungen
13 bis 0 Tage vor Beginn - 80 % der vereinbarten Leistungen
Es sind im Rahmen einer Seminar- o. Tagungs-Buchung nur max. 2 Zimmer bis 7 Tage vor Beginn kostenfrei stornierbar.
Seminare / Tagungen ohne Übernachtung
Eine Stornierung bis 14 Tage vor Beginn ist kostenfrei. Danach werden 80% der vereinbarten Leistung fällig.
Für Umbuchungen verlangt das Hotel keine Gebühren. Als Umbuchungen zählen folgende Änderungen:
Name der Gäste
zusätzliche Leistungen (z.B Halbpension)
Ankunfts-, Abreisetermin innerhalb des Buchungszeitraums für gleichbleibende und verlängerte Aufenthaltsdauer
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen: in diesem Falle gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.
Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer oder Tagungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Für die Zeit der Weitervermietung entfallen alle Kosten. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
Hat der Besteller mehrere Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. weniger Zimmer in Anspruch zu nehmen, (Kontingent), hat der Besteller die tatsächlich benötigen Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum vereinbarten Termin, spätestens aber 14 Tage vor Ankunft, zu melden. Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zu anderweitigen Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt keine Meldung, geht das gesamte Kontingent zu Lasten des Bestellers; Punkt 4 a-d findet Anwendung und gilt als vereinbart. Die namentliche Teilnehmerliste ist dem Hotel bis 4 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.
Liegt zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung eine Zeit von mehr als 6 Monaten, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschluss zugunsten oder zu Lasten des Gastes/ Bestellers.
Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
Für Sonderpreise und Leistungen, die vom Hotel lediglich ausgelegt werden (z.B. Kurtaxe), werden Kreditkarten (Visa, Diners und Eurocard) nicht akzeptiert.
Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Gifhorn. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen und ähnlichem ist weiter zu beachten:
Der Leiter einer Veranstaltung im Hotel gilt als ermächtigt, alle im Rahmen der Organisation erforderlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Veranstalter abzugeben, es sei denn, der Veranstalter beschränkt die Vollmacht, des Leiters durch schriftliche Erklärungen, die dem Hotel vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein muss.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden; andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter übernimmt die Mit-Haftung für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern, zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel.
Sollte bei einer Veranstaltung der Verzehr pro Person unter €15,00 liegen, wird Raummiete berechnet.
Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen oder Exponaten, die der Veranstalter in die Tagungsräume eingebracht hat, wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine evtl. Minderung kommt insoweit nur im Hinblick auf den auf die zur Verfügung gestellten Einrichtungen entfallenden Mietzins in Betracht.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Aufenthaltes ist für das Hotel laVital ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfasst, verarbeitet und geschützt.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt einer ihrer möglichst nahe kommenden gültigen Bestimmung.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
Firmenname:
laVital Sport- & Wellness-Hotel Horst und Jan-Marco Krebs GbR